Hinweisgeber­system & Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Hinweisgebersystem / Whistleblowing-System von MAX AICHER GMBH & CO. KG

Unsere Allgemeinen Verhaltensrichtlinien (AVR) sind ein zentraler Baustein der Unternehmensführung, in dem unsere Wertekultur festgelegt ist und von allen Mitarbeitern gemeinsam getragen und konsequent gelebt wird – besonders auch von unseren Führungskräften. Sie umfassen weit mehr als nur die Einhaltung von Recht und Gesetz, es ist für uns eine Frage der Haltung. Das betrifft uns alle bei MAX AICHER GMBH & CO. KG.

Es ist daher für uns alle ein Thema, dass es weiterhin auch so bleibt. Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Ergänzend zu unseren regulären Informations- und Meldekanälen bieten wir daher die in unserer Hinweisgeber-Richtlinie beschriebene Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße gegen relevante gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. aus den Bereichen Kartellrecht, Korruption und Geldwäsche zu melden. Primärer Ansprechpartner sollte immer der Vorgesetzte sein. Wenn – aus welchen Gründen auch immer – eine Meldung an den Vorgesetzten nicht möglich sein sollte, so ist frühzeitig Kontakt mit dem Compliance Officer aufzunehmen. Der Compliance Officer ist zugleich die Interne Meldestelle im Sinn des Hinweisgeber-Schutzgesetzes.

Informationen über Externe Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html 

Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht es Personen und Organisationen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der MAX AICHER GMBH & CO. KG und der MAX AICHER STAHL AG (nachfolgend: „eigener Geschäftsbereich“) oder durch das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Ziel ist es, frühzeitig auf Missstände im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette aufmerksam zu werden, diese – im Dialog mit den Beteiligten – zu beheben und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren.

Ergänzend zu unseren regulären Informations- und Meldekanälen können interne und externe Personen über die unten angegebenen verschiedenen Beschwerdekanäle mit dem Compliance Officer Kontakt aufnehmen, um auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich bzw. der Wertschöpfungskette hinweisen.
Die oben genannte Hinweisgeber-Richtlinie enthält auch die für dieses Beschwerdeverfahren geltende Verfahrensordnung.

Vertraulichkeit und Anonymität

Auch wenn relevante Risikokommunikation nicht anonym erfolgen sollte, da dann keine Rückfragen möglich sind, brauchen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Compliance Officer Ihre Identität nicht offen zu legen. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – keinen Direktkontakt (z.B. über Telefon) wünschen, kann die Meldung auch anonymisiert über das untenstehende Kontaktformular erfolgen.

Keine Nachteile für Hinweisgeber // Fairness

MAX AICHER GMBH & CO. KG schützt die Interessen der Hinweisgeber. Sie müssen keine Entlassung oder Benachteiligung befürchten, weil Sie ein Anliegen in Verbindung mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz vorbringen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren verantwortungsvoll zu nutzen.
Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Hinweisgebersystem oder unserem LkSG-Beschwerdeverfahren haben, erhalten Sie in unseren Fragen und Antworten (FAQ) weitere Informationen bzw. können Sie sich direkt an unseren Compliance Officer wenden:

Dr. Lutz Steffen
Max Aicher GmbH & Co. KG
Teisenbergstraße 7
D-83395 Freilassing
E-Mail: l.steffen-HWS@max-aicher.de
Telefon: +49 8654 491 113
Mobil: +49 171 77 46 042

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Abhängig vom Zeitpunkt Deiner Bewerbung schicke uns bitte Dein Halbjahres- oder Abschlusszeugnis. Falls Du schon Berufserfahrung in Form eines Praktikums oder anderweitig Erfahrung in der Arbeitswelt sammeln durftest, kannst Du uns diese Dokumente gerne zukommen lassen.

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